AGB

(Liefer- und Zahlungs­­bedingun­gen)

1. Angebot.

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2. Abschluss.

Lieferungs- und Leistungsverträge kommen nur durch unsere schriftliche Bestätigung der Annahme des Auftrages zustande, bzw. durch Unterzeichnung des Lieferscheines vor Warenübernahme ab Auslieferungslager. Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes besagt, gelten diese Lieferungsbedingungen. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwaigen Bedingungen des Bestellers. Das Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt der Besteller durch widerspruchslose Hinnahme des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Wir behalten uns Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen vor.

3. Preise.

Soweit nichts Anderslautendes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Ware von normaler, handelsüblicher Beschaffenheit, einschließlich Verpackung und Lieferung DAP (Incoterms 2020) an einen benannten Bestimmungsort in Deutschland exklusive Inseln zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Sollte die Anlieferadressen nicht mit Nutzfahrzeugen ≥ 12t erreichbar sein oder in einem Gebiet liegt, dass nur durch die Nutzung privater Mautstraßen oder Fähren zu erreichen ist, teilt der Bestellende uns dies mit. Nach Prüfung der Anliefersituation und gegen Erstattung der entstehenden Mehrkosten kann die Adresse durch uns beliefert werden.

4. Lieferzeit.

Unsere Angaben über die Lieferzeit verstehen sich ab Herstellerwerk. Sie sind unverbindlich. Ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit – ungerechnet der Dauer einer durch uns nicht zu vertretenden, zeitweisen Unmöglichkeit – um die Hälfte überschritten, ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Seine Berechtigung, Schadenersatz wegen Leistungsverzug zu verlangen, wird auf die Fälle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beschränkt.

5. Zahlung.

Zahlung ist erfolgt, wenn wir vorbehaltlos und in voller Höhe über den zu zahlenden Betrag zu verfügen in der Lage sind. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sind, gilt folgendes:
Barzahlung mit Ziel ab Versandtag
8 Tage mit 2 % Abzug
30 Tage ohne Abzug.
Wechselzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Schecks nehmen wir nur an, wenn uns die Einlösung bedingungsgemäß rechtzeitig gewährleistet erscheint. Wir haften nicht für rechtzeitige Beförderung, Vorzeigung, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung, es sei denn, uns würde eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder hat sich nach unserer Meinung die Sicherheit einer Forderung verringert, so sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung – gegebenenfalls im voraus – zu verlangen und bei Nichteinhaltung durch den Besteller von dem Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlungsverzug.

Während des Zahlungsverzuges trägt der Schuldner jede Gefahr für unsere volle Befriedigung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind für das Jahr Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

7. Eigentums­­vorbehalt.

Wie allgemein üblich, erfolgt jede Lieferung unter folgendem Eigentumsvorbehalt: Erst mit Erfüllung aller unserer im Zeitpunkt Ihrer Bezahlung der gelieferten Ware bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen geht das Eigentum an der gelieferten Ware an Sie über. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs sind Sie berechtigt, unter diesen Vorbehalt fallende Ware zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Aus dem Weiterverkauf entstehende Forderungen, die Sie – vorbehaltlich unseres Widerrufs – einziehen können, werden hiermit sicherungshalber an uns abgetreten. Sollten Sie die Vorbehaltsware verarbeiten oder umbilden, so geschieht dies für uns als Hersteller, allerdings ohne Verpflichtung für uns auszulösen. Geht unser Eigentum hierdurch unter, so geht ersatzweise das Miteigentum an der neuen Sache an uns über. Übersteigt der Wert unserer Vorbehaltsware unsere Forderungen an Sie um mehr als 25 %, geben wir auf Ihr Verlangen nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten frei. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist vom Kunden sachgemäß zu lagern sowie ordnungsgemäß gegen übliche Risiken zu versichern. Etwaige Versicherungsansprüche werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir haben ein nach Inhalt und Form umfassendes Informationsrecht zu allen Angelegenheiten des veränderten Eigentumsvorbehaltes und abgetretener Forderungen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekannt zu geben.

8. Mängel und Gewährleistung.

Geringe Abweichungen in den Abmessungen und der Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen. Das Material, das zur Verarbeitung kommt, braucht mittlere Art und Güte nicht zu übersteigen. Das gleiche gilt für die Verarbeitung. Der Besteller hat, wenn er besondere Anforderungen stellen will, darauf in der Bestellung hinzuweisen, damit der Lieferant sich hierauf einstellen kann. Bei begründeter Beanstandung steht uns die Wahl zwischen Wandlung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung frei. Die entsprechenden Kosten werden von uns getragen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Berechtigung, Schadenersatz geltend zu machen, wird auf die Fälle beschränkt, in denen uns vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung trifft. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei dem Frachtführer bzw. der zuständigen Stelle zu veranlassen und uns zu benachrichtigen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

8.1 Garantie.

Falls wir bei bestimmten Produkten gesondert eine Garantie ausloben, dann ist dies eine Funktionsgarantie, die folgendermaßen definiert ist: Innerhalb des Garantiezeitraums werden Ersatzteile gegen Rückgabe und Prüfung der beanstandeten Teile ohne Berechnung geliefert. Die Garantiezeit wird nicht durch eine erbrachte Garantieleistung unterbrochen. Die Garantie umfasst nicht die übliche Abnutzung bei Verschleißteilen (z. B. Rollen, Bezugstoffe, usw.). Ausgenommen von der Garantie sind auch Mängel,
– die auf unsorgfältige Behandlung (z.B. Stoß-, Reißschäden),
– die durch Nichtbeachten der Bedienungsanleitung,
– die auf extreme klimatische Bedingungen (wie z. B. Hitze, Feuchtigkeit usw.)
zurückzuführen sind.
Bemessungsgrundlage der Garantie ist ein täglicher 8-Stunden Einsatz bei einer 5 Tage-Woche. Bei einer Verwendung des Produktes im Schichtbetrieb verkürzt sich die Garantiezeit entsprechend.

9. Erfüllungsort und Gefahrenübergang.

Erfüllungsort ist der benannte Bestimmungsort. Mit der Bereitstellung der entladebereiten Ware am benannten Bestimmungsort geht in jedem Fall die Gefahr auf den Käufer über. Erfüllungsort für die Zahlung ist die Kasse unserer Firma.

10. Urheberrecht.

Alle Daten, Lichtbilder und Grafiken genießen urheberrechtlichen Schutz. Vervielfältigungen oder Modifikationen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft erlaubt. Jede nicht genehmigte Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe stellt einen Verstoß gegen die genannten rechtlichen Bestimmungen dar und kann verfolgt werden.

11. Gerichtsstand.

Es besteht die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes 92318 Neumarkt bzw. Landgericht 90402 Nürnberg, und zwar auch für Scheck- und Wechselprozesse soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich begründet ist.

12. Es gilt das deutsche Recht.

Stand 11/2019 Hammerbacher GmbH